Mann auf Parkbank mit Zeitung in der Hand

Schöffen

Anmeldefrist verlängert: Schöffen gesucht für die Amtszeit 2024 - 2028


Für die Wahl zum Schöffen/zur Schöffin müssen folgende Voraussetzungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erfüllt sein:

  • in Erbach wohnhaft
  • am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt 
  • deutsche Staatsangehörigkeit und ausreichende Deutschkenntnisse 

Personen, auf die folgendes zutrifft, können sich nicht aufstellen lassen

  •  Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden
  • Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft
  • hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener 

Die Stadtverordnetenversammlung schlägt nach Eingang der Bewerbungen doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie an Schöffinnen und Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Weitere Informationen zu den Aufgaben und benötigten Kompetenzen von Schöffen, finden Interessierte unter www.schoeffenwahl.de.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt bis zum 04.06.2023 beim 

Magistrat der Kreisstadt Erbach
Hauptamt
Neckarstraße 3
64711 Erbach
Tel: 06062 64220
rathaus@erbach.de 

Das Bewerbungsformular kann hier heruntergeladen werden.