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Nutzung der Parteikomponente zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl 2026


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass Ihnen zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahl 2026 die Möglichkeit zur Nutzung der Parteikomponente zur Verfügung steht.

Dabei handelt es sich um ein digitales Online-Modul, das speziell für Parteien und Wählergruppen entwickelt wurde, um die Erfassung der Kandidatinnen und Kandidaten zu vereinfachen. Die Daten müssen nur einmal zentral eingegeben werden, alle erforderlichen Formulare (z. B. Zustimmungserklärungen oder Bescheinigungen der Wählbarkeit) können daraufhin automatisch vorausgefüllt und ausgedruckt werden.

Dies bedeutet eine erhebliche Arbeitserleichterung im Vergleich zur manuellen Erfassung, bei der jedes Dokument einzeln ausgefüllt werden müsste.

Eine detaillierte Anleitung zur Nutzung der Parteikomponente finden Sie im Anhang dieser E-Mail.
DeZugang zur Anwendung erhalten Sie über den darin enthaltenen Link.

Bei Fragen zur Anwendung stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen gerne zur Verfügung:

Herr Sebastian Thern
Telefon: 06062 / 64-272

Frau Franziska Russ
Telefon: 06062 / 64-211

E-Mail: wahlen@erbach.de


Hinweise zum Einreichen von Wahlvorschlägen zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung, zur Wahl der Ortsbeiräte und zur Wahl des Ausländerbeirats


Allgemeine Hinweise

Die Aufstellung von Wahlvorschlägen durch die politischen Parteien und Wählergruppen ist der erste Schritt für die Teilnahme an der Wahl.

Das Aufstellen und Einreichen von Wahlvorschlägen ist an wahlrechtliche Voraussetzungen gebunden. Bei dem Aufstellen der Wahlvorschläge ist ein hohes Maß an Sorgfalt und Genauigkeit notwendig. Nur wenn alle Unterlagen form- und fristgerecht vorliegen, kann ein Wahlvorschlag zugelassen werden.

1. Rechtliche Grundlagen für das Einreichen der Wahlvorschläge

  • Hessische Gemeindeordnung (HGO)
  • Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)
  • Kommunalwahlordnung (KWO)

2. Öffentliche Aufforderung zur Einreichung

Nach Bestimmung des Wahltages fordert der Wahlleiter der Stadt Erbach durch öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. (Die Bekanntmachung erfolgt im September 2025, es können bereits vorher Wahlvorschläge eingereicht werden.)

3. Aufstellen von Wahlvorschlägen im Wahlkreis

Wahlvorschläge können nur von politischen Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. Ein­zelbewerberinnen und Einzelbewerber gibt es bei Kommunalwahlen nicht. Bei der Aufstellung sollen nach Möglichkeit Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden.

3.1 Wahlkreis

Für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und des Ausländerbeirats bildet das gesamte Stadtgebiet Erbach den Wahlkreis. Für die Wahl der 11 Ortsbeiräte der jeweilige Ortsbezirk.

3.2 Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter

  • Stadtverordnetenversammlung: 31
  • Ortsbeiräte: jeweils 5
  • Ortsbeirat Kernstadt: 11
  • Ausländerbereit: 7

3.3 Vordrucke

Für die Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber sowie die Einreichung der Wahlvorschläge stellt das Bürger- und Ordnungsamt folgende amtliche Formulare zur Verfügung:

  • Wahlvorschlag
  • Niederschrift (Protokoll) über die Versammlung, in der die Wahlvorschläge aufgestellt wurden
  • Bescheinigung der Wählbarkeit für jede Bewerberin bzw. jeden Bewerber
  • Zustimmungserklärung der Bewerberin bzw. des Bewerbers
  • falls notwendig, Formulare für Unterstützungsunterschriften

Alle Formulare sind im Bürger- und Ordnungsamt, Neckarstraße 3, 64711 Erbach kostenfrei erhältlich oder im Internet unter Vordrucke für Wahlvorschlagsträger | Wahlen in Hessen abrufbar.

Bevor Sie mit den Vorbereitungen für Ihren Wahlvorschlag beginnen, beraten wir Sie gerne in einem Gespräch über die formellen Voraussetzungen zur Aufstellung von Wahlvorschlägen. Dazu nehmen Sie bitte unter 06062-64 272 oder per E-Mail wahlen@erbach.de Kontakt mit uns auf, um einen Termin zu vereinbaren.

3.4 Aufstellungsversammlung

Die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder Wählergruppe müssen, um in einem Wahlvorschlag benannt zu werden, zuvor

  • entweder in einer Mitgliederversammlung (Versammlung der Mitglieder der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis)
  • oder in einer Vertreterversammlung (Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe zuvor aus ihrer Mitte gewählten Vertreter-innen im Wahlkreis) 

in geheimer Abstimmung gewählt worden sein (§ 12 Abs. 1 KWG).

An der Aufstellung der Bewerberinnen bzw. Bewerber (und an der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter) dürfen sich nur Personen beteiligen, die Mitglieder der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis sind, sie selbst müssen nicht für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein. Dagegen dürfen an der Aufstellung der Wahlvorschläge für die Ausländerbeiratswahl nur solche Mitglieder teilnehmen, die im Zeitpunkt der Aufstellung für die Ausländerbeiratswahl wahlberechtigt sind.

Die Bewerberinnen und Bewerber für die Wahl zum Ortsbeirat können für jeden Ortsbeirat einzeln oder für alle 11 Ortsbeiräte in einer gemeinsamen Versammlung aufgestellt werden (§12 Abs. 2 KWG). Bei einer gemeinsamen Versammlung dürfen alle, die Mitglied der Partei oder Wählergruppe in Erbach, Odenwald sind, für alle Ortsbeiräte abstimmen.

In der geheimen Abstimmung wird zugleich auch die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber festgelegt. Die Abstimmung muss mit verdeckten Stimmzetteln erfolgen, nicht mit Handzeichen!

Eine Vorgabe zur Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber in einem Vorschlag gibt es nicht.

In der Versammlung sind eine Vertrauensperson und deren Stellvertreterin bzw. Stellvertreter zu wählen. Zusätzlich können vorsorglich Ersatzpersonen für die Vertrauensperson gewählt werden. Nur die Vertrauenspersonen sind befugt, den Wahlvorschlag zu unterzeichnen und verbindliche Erklärungen dazu abzugeben bzw. entgegenzunehmen. Aufgrund dieser weitreichenden Kompetenzen müssen sie sehr sorgfältig ausgewählt werden. Vertrauenspersonen dürfen gleichzeitig Bewerberinnen bzw. Bewerber sein, sie dürfen jedoch nicht Mitglieder im Wahlausschuss der Gemeinde sein.

Über den Verlauf der Versammlung Ist eine Niederschrift (Protokoll) zu erstellen. Das amtliche Formular ist im Bürger- und Ordnungsamt, Neckarstraße 3, 64711 Erbach erhältlich oder im Internet unter Vordrucke für Wahlvorschlagsträger | Wahlen in Hessen abrufbar.

3.5 Wahlvorschlag

Der Wahlvorschlag muss ebenfalls auf einem amtlichen Formular im Original eingereicht werden und folgende Angaben enthalten:

  • den Namen der Partei oder der Wählergruppe sowie die Kurzbezeichnung
  • den Familiennamen, den Rufnamen, den Zusatz „Frau" oder „Herr“
  • den Beruf oder Stand
  • das Geburtsdatum und den Geburtsort
  • die Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerberinnen oder Bewerber

Außerdem sind die Namen und Anschriften der Vertrauensperson sowie deren Stellvertreterin bzw. Stellvertreters anzugeben. Diese unterzeichnen persönlich und handschriftlich jeden Wahlvorschlag.

4. Unterstützungsunterschriften

Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einer/einem Abgeordneten oder Vertreter/-in in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreterinnen bzw. Vertreter zu wählen sind.

Die Zahl der Unterstützungsunterschriften beträgt daher:

  • bei der Wahl der Stadtverordnetenversammlung: 62
  • bei der Wahl der Ortsbeiräte: 10
  • bei der Wahl des Ortsbereit Kernstadt 22
  • bei der Wahl des Ausländerbeiratswahl: 14

Die Unterstützungsunterschriften sind auf amtlichen Formblättern zu leisten. Diese Formulare erhalten die Parteien und Wählergruppen in beim Wahlleiter im Rathaus Erbach, Neckarstraße 3, 64711 Erbach, wenn sie ihre Versammlung durchgeführt haben und die Niederschrift dort vorlegen.

Die Unterstützerinnen und Unterstützer müssen im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigt im betreffenden Wahlkreis (Gemeinde/Ortsbezirk) sein. Die deutlich lesbar ausgefüllten Formulare mit den Unterstützungsunterschriften sind dem Bürger- und Ordnungsamt, Neckarstraße 3, 64711 Erbach, zur Bescheinigung des Wahlrechts rechtzeitig und in ausreichender Anzahl vorzulegen.

Jede wahlberechtigte Unterstützerin bzw. Unterstützer darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen (§11 Abs. 4 KWG).

5. Bescheinigung der Wählbarkeit

Die Bescheinigungen der Wählbarkeit der Bewerberinnen und Bewerber sind ebenfalls deutlich lesbar in Druckschrift ausgefüllt dem Bürger- und Ordnungsamt (Neckarstraße 3, 64711 Erbach), rechtzeitig und vollständig vorzulegen.

6. Einreichen der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge sind (mit allen Anlagen) spätestens am 5. Januar 2026 (69. Tag vor dem Wahltag) bis 18.00 Uhr schriftlich im Original beim Wahlleiter (Wahlamt), Neckarstraße 3, 64711 Erbach einzureichen. Das Einreichen per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig!

Da bis zum Ablauf der Einreichungsfrist noch Mängel behoben werden können, sollten die Unterlagen jedoch möglichst frühzeitig eingereicht werden. Erfahrungsgemäß bleibt an den letzten Tagen vor dem Fristende nur wenig Zeit für Mängelbeseitigungen.

Eine Partei oder Wählergruppe kann in jedem Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen.

Dem Wahlvorschlag (als Anlage) sind jeweils auf den amtlichen Formularen beizufügen:

  • Zustimmungserklärungen aller Bewerberinnen und Bewerber
  • Wählbarkeitsbescheinigungen der zuständigen Gemeindebehörde für alle Bewerberinnen und Bewerber
  • die Niederschrift über die Versammlung, in der die Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt worden sind
  • falls notwendig, Unterstützungsunterschriften mit Bestätigung des Wahlrechts durch die zu­ständige Gemeindebehörde in der erforderlichen Anzahl

Nach Ablauf der Einreichungsfrist, also nach dem 5. Januar 2026, 18.00 Uhr, können bis zur Zulassung nur noch fehlende Wählbarkeitsbescheinigungen der Bewerberinnen und Bewerber nachgereicht werden.

Ein Wahlvorschlag kann nur durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen werden, solange der Wahlausschuss noch nicht über seine Zulassung entschieden hat.

Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.

7. Fristen und Termine

  • Montag, 05.01.2026 (69. Tag vor der Wahl), 18.00 Uhr Fristablauf für die Einreichung der Wahlvorschläge
  • Freitag, 16.01.2026 (58. Tag vor der Wahl), 18.00 Uhr Zulassungssitzung des Wahlausschusses 
  • Montag, 26.01.2026 (48. Tag vor der Wahl) Spätester Zeitpunkt der Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge


Kontakt zum Wahlamt:

Sebastian Thern

Wahlleiter

Telefon: 06062-64272

E-Mail: wahlen@erbach.de


Franziska Russ

stell. Wahlleiterin

Telefon: 06062-64211

E-Mail: wahlen@erbach.de



Magistrat der Kreisstadt Erbach

Neckarstraße 3

64711 Erbach


Kontakt & Infos

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    Verantwortlicher
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    Magistrat der Kreisstadt Erbach
    Wahlamt
    Wahlleiter Sebastian Thern
    Neckarstraße 3
    64711 Erbach
    Deutschland
    Telefon: 06062 64272
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    Sie haben nach Art. 16 DSGVO das Recht, die Berichtigung Ihrer gespeicherten unrichtigen personenbezogenen Daten sowie unter der Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.

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    • Die Notwendigkeit der Verarbeitung zur Erreichung des Zwecks besteht nicht mehr.
    • Sie haben Ihre Einwilligung widerrufen und es besteht auch keine sonstige Rechtsgrundlage.
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    Beschwerderecht nach Art. 77 DSGVO
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    Grundsätzlich können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat wenden, in dem Sie als betroffene Person Ihren üblichen Aufenthaltsort oder Ihren Arbeitsplatz haben oder an die Aufsichtsbehörde unseres Geschäftssitzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.

    Die in Hessen zuständige Aufsichtsbehörde erreichen Sie unter folgender Adresse:

    Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
    Post-Adresse:
    Postfach 31 63
    65021 Wiesbaden

    Vor-Ort:
    Gustav-Stresemann-Ring 1
    65189 Wiesbaden

    Tel. 0611/1408-0
    Fax 0611/1408-611
    E-Mail-Adresse: poststelle@datenschutz.hessen.de

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    Stand: März 2023