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Ortsgericht & Schiedsamt

Ortsgericht und Schiedsamt

Das Ortsgericht

In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht. Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten.

Jedes Ortsgericht hat mindestens fünf Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von der Präsidentin oder dem Präsidenten beziehungsweise der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden.

Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:

  • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden,
  • Sicherung von Nachlässen,
  • Aufstellung von Nachlassinventaren,
  • Erteilung von Sterbefallsanzeigen,
  • Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde
  • Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen

Kontakt

Ortsgericht:

Willy Schuhmann

+49 6062 64-390

Stellv. Ortsgerichtsvorsteher: Sebastian Thern, Dieter Krämer

Sprechzeiten:

Donnerstag Von 16:00 bis 17:30 Uhr

Das Schiedsamt

Zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten ist im Rathaus Erbach ein Schiedsamt eingerichtet. 

Jedes Schiedsamt besteht aus einem Schiedsmann/einer Schiedsfrau und einem stellvertretenden Schiedsmann/einer stellvertretenden Schiedsfrau.

In vielen Fällen muss zunächst ein Schiedsamt aufgesucht werden, bevor ein Zivilgericht angerufen werden darf. Das Schiedsamt führt Schlichtungsverhandlungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen nach den Vorschriften des Hessischen Schiedsamtsgesetzes durch.

Schiedsämter arbeiten nach dem Grundsatz „schlichten statt richten“. Ziel ist es, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich. Die rechtsuchenden Bürger/innen haben lediglich geringe Verfahrens- und Sachkosten (Dokumentenpauschale, bare Auslagen usw.) zu zahlen.

Typische Aufgaben des Schiedsamts:

  • Vermögensrechtliche Streitigkeiten
  • Nachbarrechtliche Streitigkeiten
  • Verletzung der persönlichen Ehre

Kontakt

Schiedsgericht:

Michael Gänssle

+49 6062 94365

Stellv. Schiedsperson: Frank Keil

Sprechzeiten nach Terminvereinbarung