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Haushaltsplan

Haushaltspläne

Die grundlegenden Regelungen für die kommunale Haushaltswirtschaft sind in den §§ 92 bis 114 HGO enthalten. Ein wesentliches Kernelement ist die Verpflichtung der Kommunen, für jedes Jahr eine Haushaltssatzung aufzustellen, der ein Haushaltsplan beizufügen ist. Die Haushaltssatzung soll ausgeglichen geplant werden.

Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des kommunalen Finanzbedarfs. Mit dem Haushaltsplan ermächtigt die Gemeindevertretung den Gemeindevorstand die notwendigen Aufwendungen und Auszahlungen zu leisten und die erforderlichen Erträge und Einzahlungen zu beschaffen.

Während der Haushaltsplan in detaillierter Form den voraussichtlichen Finanzbedarf und die geplanten Deckungsmittel darstellt, beschränkt sich die Haushaltssatzung auf die Wiedergabe der jeweiligen Gesamtbeträge.

Quelle: https://innen.hessen.de/Haushaltswesen

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