Mann auf Parkbank mit Zeitung in der Hand

ERbacher Schlossweihnacht

Haltverbote vor und während der Erbacher Schlossweihnacht 2023


Auf dem Erbacher Marktplatz, im Städtel und im Schlosshof werden ab dem 13. November Stände eingezeichnet und aufgebaut. Die Straßenverkehrsbehörde wird hierfür Haltverbote anordnen. Anwohnerinnen und Anwohner des Städtels können bei der Straßenverkehrsbehörde (strassenverkehrsbehoerde@erbach.de) einen Bewohner-Parkausweis anfordern. Die Haltverbote gelten bis zum Abbau der Stände, der bei passender Witterung in der letzten Dezemberwoche erfolgen wird.

An den Markttagen vom 1. bis 23. Dezember (jeweils Freitag bis Sonntag) werden darüber hinaus im Bereich der „Friedrich-Ebert-Straße“ Haltverbote angeordnet.