Die kommunale Wärmeplanung für die Städte Michelstadt und Erbach kommt


Was ist ein kommunaler Wärmeplan?

Ein kommunaler Wärmeplan bildet die strategische Grundlage für die Gestaltung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung einer Kommune. Er umfasst eine Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und stellt eine Prognose für den zukünftigen Wärmebedarf auf. Darüber hinaus bietet er wichtige Informationen über die vorhandene Netzinfrastruktur, aber auch über die Potenziale zur Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien, um darauf basierend ein Zielszenario zu definieren. Das Zielszenario umreißt, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung für die Kommune umgesetzt werden kann. Darauf aufbauend wird eine Wärmewendestrategie entwickelt, die konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen formuliert, um das festgelegte Ziel zu erreichen.

Sobald in einem ersten Schritt Ergebnisse darüber vorliegen, wie Gebäude aktuell beheizt werden und welche lokalen klimafreundlichen Möglichkeiten es in Erbach und Michelstadt gibt, um Wärme zu erzeugen und zu nutzen, wird eine Informationsveranstaltung für die interessierte Öffentlichkeit stattfinden.

Datenschutz

Die Verarbeitung von Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und nur, wenn sie für die Planung tatsächlich erforderlich ist. Ein großer Teil der Datenerhebung basiert darauf, dass Netzbetreiber, Energieversorger sowie Gewerbe und Industrie Daten zur Verfügung stellen. Mietparteien oder Personen mit Eigentum müssen hierzu nicht aktiv werden.

Die Darstellungen, die im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht und als Planwerk zur Verfügung gestellt werden, erlauben keine Rückschlüsse auf Energieverbrauch und Energieversorgung einzelner Bürgerinnen und Bürger oder auf den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens.

Was bedeutet die Wärmeplanung für mein Haus?

Niemand wird allein durch den kommunalen Wärmeplan verpflichtet, seine Heizung umzurüsten oder bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Die kommunale Wärmeplanung beschreibt aber die verschiedenen Technologien zur Gestaltung der Wärmewende, die für Gebäude in einem Gebiet besonders geeignet scheinen. Durch das Gebäudeenergiegesetz gibt es seit Beginn 2024 eine Übergangsfrist bis 2028, in der noch Öl- oder Gasheizungen eingebaut werden können, die jedoch ab 2029 einen schrittweise wachsenden Anteil an erneuerbaren Energieträgern nutzen müssen.

Falls Sie konkrete Fragen zur Erneuerung ihrer Heizung haben, können Sie eine unabhängige und individuelle Energieberatung in Anspruch nehmen. Diese wird vom Odenwaldkreis in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Energieberatung vor Ort in Erbach angeboten.

Zur Terminabsprache kontaktieren Sie bitte die Klimaschutzmanagerin des Odenwaldkreises Frau Bruder:

E-Mail: l.bruder@odenwaldkreis.de Tel: (06062) 70 1356

Weitere Angebote der Verbraucherzentrale Energieberatung sind:

Kostenfreie Telefonberatung unter 0800–809 802 400 (keine Terminabsprache o.ä. erforderlich)

Mo-Do 8:00-18:00, Freitag 8:00-16:00

https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/beratung/telefon/

Onlineberatung (kostenlos)

https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/beratung/online/

Weitere Informationen

Die Firma EnergyEffizienz GmbH aus Lampertheim wurde von den Städten Michelstadt und Erbach mit der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt.

Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für die Städte Erbach und Michelstadt wird durch die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung gefördert.

Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie im Technischen Annex der Kommunalrichtlinie:

https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/mediathek/dokumente/20221101_NKI_Kommunalrichtlinie_Technischer-Annex.pdf

 Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Weitere Informationen auch unter: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Förderkennzeichen: 67K29287

Laufzeit des Vorhabens: Mai 2025 bis März 2026