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Erste Bescheide nach der Grundsteuerreform versendet
Die Grundsteuer stellt eine bedeutende Einnahmequelle für Kommunen dar und unterstützt die Finanzierung öffentlicher Aufgaben wie die Bereitstellung von Bildungsangeboten, den Ausbau der Infrastruktur und viele weitere kommunale Dienstleistungen. Im Rahmen der Grundsteuerreform wurde die bisherige Berechnungsmethode überarbeitet, um eine gerechtere und zeitgemäßere Steuererhebung zu ermöglichen.
Das neue Verfahren berücksichtigt primär die Fläche des jeweiligen Grundstücks, während auch die Lage innerhalb der Gemeinde in die Berechnung einfließt. Auf dieser Grundlage hat das Finanzamt für jedes Grundstück einen neuen Grundsteuermessbetrag festgesetzt, der nun als Basis für die Berechnung dient. Grundstückseigentümer mussten dazu ihre Angaben in einem Selbstauskunftsverfahren übermitteln, auf deren Grundlage die Stadt die Steuer neu festsetzen konnte.
Die Grundsteuer wird in Erbach mit einer aufkommensneutralen Anpassung der Hebesätze berechnet. Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 195 Punkte, während der Hebesatz für die Grundsteuer B 460 Punkte beträgt. Diese Hebesätze bleiben auf einem stabilen Niveau, sodass das gesamte Aufkommen der Grundsteuer in Erbach konstant bleibt. Es ist jedoch möglich, dass sich der zu zahlende Betrag für einzelne Grundstückseigentümer verändert. Einige Bürgerinnen und Bürger müssen daher eine höhere, andere eine niedrigere Steuer zahlen – abhängig von der konkreten Grundstücksbewertung und den neuen Berechnungsparametern.
Die Bescheide sind bereits größtenteils an alle betroffenen Grundstückseigentümer verschickt worden. Diese können nun die genaue Höhe ihrer neuen Grundsteuerverpflichtung einsehen.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Grundsteuerreform sind auf der Website des Finanzamtes Hessen verfügbar. Hier geht's zu den FAQs.
Unter Alles Wichtige zur neuen Grundsteuer | Grundsteuer.de können Sie sich außerdem zur Grundsteuer informieren.