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Plakatierungen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Das kulturelle Leben in Hessen zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in HessenTeil der kulturellen Vielfalt.
Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen 2 Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.
Folgendes gilt es zu beachten:
- für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:
- Laternenmasten
- Litfaßsäulen und Anschlagtafeln
- Großwerbetafeln an den Ortseingängen
- das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig
- die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt
- außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt ErbachGebühr: 20,00 €
Art der Gebühr: Verwaltungsgebühr
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Stadt ErbachGenehmigt werden Plakate bis zu einer Größe von DIN A0.
Die Plakatierungsgenehmigung gilt für bis zu 3 Wochen und für bis zu 6 Plakate.
Anträge / Formulare
- Antrag auf Plakatierung(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)