Bodenrichtwertauskunft erstellen

Kurztext

  • Bodenrichtwertauskunft
  • Bodenrichtwertauskunft enthält die beschreibenden Merkmale der Bodenrichtwertzone und einen Kartenauszug für eine Adresse oder Flurstücksbezeichnung
  • Für den Erhalt des kostenfreien pdf-Dokuments ist nur die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich (keine Registrierung bei gds.hessen.de nötig)
  • Bodenrichtwerte liegen flächendeckend online für die Stichtage ab 01.01.2020 vor. 
  • Bodenrichtwerte werden alle 2 Jahre neu ermittelt.
  • Fachlich zuständig: Gutachterausschüsse für Immobilienwerte 
  • Leistungsbeschreibung

    Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre von den hessischen Gutachterausschüssen für Immobilienwerte ermittelt.

    Über den Geodatenshop „Geodaten online“ der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation können Sie ab dem Stichtag 01.01.2020 kostenfrei Bodenrichtwertauskünfte für Grundstücke im pdf-Format erstellen.
    Die Gutachterausschüsse für Immobilienwerte bieten Ihnen auch andere Wege, die gewünschten Informationen zu erhalten:

    • Sie können das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nutzen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
    • Für die Stichtage 01.01.2018 und früher wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss.
  • Verfahrensablauf

    Es gibt keinen formellen Verfahrensablauf. 
    Sie können in gds.hessen.de über die Adress- oder Flurstücks-Suchfunktion das Grundstück auswählen, für das Sie die Bodenrichtwertinformationen benötigen. Nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie die Bodenrichtwertauskunft per E-Mail oder per Download-Link. Die Bodenrichtwertauskunft besteht aus einer zip-Datei mit zwei pdf- Dokumenten: der Bodenrichtwertauskunft für das gewünschte Grundstück sowie vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten.
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    • Geodaten online

      Geodaten online ist ein Angebot der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) und ermöglicht den Bezug von Produkten des Liegenschaftskatasters, der Landesvermessung und der Immobilienwertermittlung.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten an.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bodenrichtwertauskunft wird nach Eingabe der Daten und Absendung der Bestellung innerhalb weniger Minuten digital bereitgestellt.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja, bei Antrag auf schriftliche Auskunft oder Auszug aus den Bodenrichtwerten
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Geodaten online

      Geodaten online ist ein Angebot der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) und ermöglicht den Bezug von Produkten des Liegenschaftskatasters, der Landesvermessung und der Immobilienwertermittlung.

  • Kurztext

    • Bodenrichtwertauskunft
    • Bodenrichtwertauskunft enthält die beschreibenden Merkmale der Bodenrichtwertzone und einen Kartenauszug für eine Adresse oder Flurstücksbezeichnung
    • Für den Erhalt des kostenfreien pdf-Dokuments ist nur die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich (keine Registrierung bei gds.hessen.de nötig)
    • Bodenrichtwerte liegen flächendeckend online für die Stichtage ab 01.01.2020 vor. 
    • Bodenrichtwerte werden alle 2 Jahre neu ermittelt.
    • Fachlich zuständig: Gutachterausschüsse für Immobilienwerte 
  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Erbach

Die Bodenrichtwerte sind im Bodenrichtwertinformationssystem unter www.boris.hessen.de kostenfrei einsehbar. 

Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Fachbereich Immobilienwertermittlung
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim
Telefon (06252) 127-8904
Telefax: (06252) 127-8391
E-Mail: GS-GAA-AfB-HP@hvbg.hessen.de

 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende