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Kommunale Wärmeplanung
Nachbericht der zweiten Öffentlichkeitsveranstaltung zur Kommunalen Wärmeplanung
Bürgermeister Robischon durfte zu Beginn der Veranstaltung alle Interessierten im eigenen Haus begrüßen. Romina Hafner und Steffen Molitor vom Planungsbüro EnergyEffizienz aus Lampertheim, stellten vorerst das letzte Mal den Stand der kommunalen Wärmeplanung zu Zielszenarien und Wärmewendestrategie in Erbach und Michelstadt öffentlich vor.
Zur grundsätzlichen Einführung wurde eingeordnet, welche Rolle die Kommunale Wärmeplanung für die Umsetzung der Wärmwende einnimmt. Betont wurde dabei, dass der Wärmeplan wichtige Grundlagen liefert und die strategische Ausrichtung vorgibt, er aber inhaltlich und im Detailgrad begrenzt ist und nicht alle Fragen klären kann.
Anhand anschaulicher Praxiseispiele wurden Wärmenetzlösungen aus Kommunen vorgestellt, die sich bereits auf den Weg gemacht haben. Dabei wurde deutlich, dass seit vielen Jahren sowohl in Dörfern als auch in Klein- und Mittelstädten technologisch und organisatorisch passgenaue Wärmewendeprojekte erfolgreich umgesetzt werden.
Das vorgestellte Zielszenario sieht entsprechend den bundesweiten Vorgaben eine schrittweise Emissionsreduktion bis 2045 vor. Es ist ambitioniert, wird jedoch durch Fokusgebiete und eine Umsetzungsstrategie ergänzt, die konkret nächste Schritte benennen. So konnten Frau Hafner und Herr Molitor bei der Vorstellung der Präsentation deutlich machen, welche Wege für die Wärmewende Michelstadt und Erbach offenstehen. Auf Grundlage der nun vorliegenden Auswertungen und aus der Vielzahl der technologischen Möglichkeiten und Betreibermodelle gilt es in den nächsten Jahren mit Machbarkeitsstudien zu prüfen, welche Maßnahmen sowohl technisch als auch wirtschaftlich umgesetzt werden können. Deutlich wurde dabei, dass die Aufgaben kein Sprint, sondern ein Marathon sind.
Rund um die Fragen, Antworten und sonstigen Wortmeldungen während der Präsentation und im Anschluss daran wurde die Bandbreite der Perspektiven und Erwartungen aus der Bevölkerung zum Thema deutlich.
Ein Spannungsfeld waren dabei die Grenzen und Möglichkeiten kommunaler Angebote und gemeinschaftlicher Maßnahmen und die individuelle Verpflichtung zur Eigeninitiative.
Im kommunalen Handlungsraum, der durch finanzielle Möglichkeiten und Personalmangel bereits eingeschränkt ist, muss aus der Vielzahl der wichtigen Themen und zukunftsweisenden Aufgaben einzelner Projekte durch politische Entscheidungen Priorität eingeräumt werden. Das private Eigenheim dagegen steht primär in der Verantwortung des Besitzenden– etwa bei der Sanierung von Gebäuden oder dem Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme.
Unbestritten blieb, dass die Wärmewende alle angeht und sich die Herausforderungen nur gesamtgesellschaftlich lösen lassen. Auf dem Weg dorthin lässt das Thema niemanden kalt.
Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle allen Zuhörenden und Fragestellenden, die zu einem den anregenden und informationsreichen Abend beigetragen haben.
Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, lokale Initiativen, Akteure und Interessierte sind weiterhin eingeladen sich einzubringen. Der vorläufige Endbericht ist öffentlich einsehbar bei Interesse können Kritik, Anregungen, Wünsche und Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Annahme der Stellungnahmen erfolgt
per Post
Magistrat der Stadt Michelstadt oder Magistrat der Kreisstadt Erbach
Frankfurter Straße 3 Neckarstraße 3
64720 Michelstadt 64711 Erbach
oder während der jeweiligen Öffnungszeiten der Stadtverwaltungen in Erbach oder Michelstadt zur Niederschrift oder
per Mail unter edelmann@michelstadt.de oder rene-ludebuehl@erbach.de
Die Erstellung des kommunalen Wärmeplans für Erbach und Michelstadt wird durch die Nationale Klimaschutzinitiative gefördert
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. 
Weitere Informationen auch unter: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Förderkennzeichen: 67K29287
Laufzeit des Vorhabens: Mai 2025 bis März 2026
Der Beschluss eines Wärmeplans setzt die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes nicht vorzeitig in Kraft.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung zukünftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll.
In Neubaugebieten gilt diese Regelung seit dem 1. Januar 2024. Für Bestandsgebäude sowie Neubauten außerhalb von Neubaugebieten (Lückenschluss) gilt diese Regelung in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnenden ab dem 30. Juni 2028. Auch der Beschluss eines Wärmeplans setzt diese 65-Prozent-Regel des GEG nicht vorzeitig in Kraft.
Wenn in einem bereits vom Stadt- oder Gemeinderat beschlossenen Wärmeplan bestimmte Gebiete als Wärmenetz oder Wasserstoffausbaugebiete vorgesehen sind, kann die Stadtverordnetenversammlung durch einen separaten Beschluss diese als Neu- oder Ausbaugebiete ausweisen. Nur in diesem Fall und nur in diesen Gebieten kommt es zu einer Anpassung der Stichtage des GEG: Dann gilt die 65-Prozent-Regel für den Einbau neuer Heizungen einen Monat nach Bekanntgabe dieser Ausweisungsentscheidung.
Weder in Erbach noch in Michelstadt sind Gebiete als Wärmenetz oder Wasserstoffausbaugebiete ausgewiesen und auch zukünftig ist keine Ausweisung dieser Art geplant. Die 65-Prozent-Regelung aus dem GEG tritt demnach zum 30. Juni 2028 in Kraft.
Noch funktionierende Heizkessel können Hauseigentümerinnen und -eigentümer laut § 72 Abs. 4 GEG vorerst weiterbetreiben, längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044. Zu beachten sind hier die geltenden Austauschpflichten für Heizungsanlagen, die in § 72 Abs. 1 und 2 GEG geregelt sind. Ein vorzeitiger Heizungstausch kann aufgrund der steigenden Preise für fossile Energie durch den CO2-Preis allerdings sinnvoll sein. Der Tausch wird bis 2028 sogar mit einem Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent zusätzlich zur Grundförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude belohnt
Sie sind sich unsicher, was auf Sie zutrifft?
Der Heizungswegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) gibt Ihnen eine erste Orientierung.
Sie haben konkrete Fragen zur Erneuerung ihrer Heizungsanlage oder Gebäudesanierung?
Der Odenwaldkreis bietet in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Energieberatung vor Ort in Erbach eine unabhängige und individuelle Energieberatungeb an.
Zur Terminabsprache kontaktieren Sie bitte die Klimaschutzmanagerin des Odenwaldkreises Lea Bruder, E-Mail: l.bruder@odenwaldkreis.de Tel: (06062) 70 1356
Weitere Angebote der Verbraucherzentrale Energieberatung sind:
Kostenfreie Telefonberatung unter 0800–809 802 400 (keine Terminabsprache o.ä. erforderlich)
Mo bis Do 8 -18 Uhr, Freitag 8 - 16 Uhr
https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/beratung/telefon/
Onlineberatung (kostenlos)
https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/beratung/online/

