Mann auf Parkbank mit Zeitung in der Hand

Mitteilung des Landratamts

Wasserentnahme aus Gewässern
wegen anhaltender Trockenheit verboten


Ausgenommen sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Das Verbot gilt auch für Eigentümer und Anlieger, deren Grundstücke an Gewässer angrenzen.

Die anhaltende Trockenheit sorgt für niedrige Pegelstände in den Gewässern. Das noch vorhandene Wasser benötigt die Natur dringend selbst. Wer sich nicht an das Verbot hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, so dass Bußgelder verhängt werden.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Kreis-Homepage eingestellt.

Text: Odenwaldkreis