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Mitteilung des Landratamts
Wasserentnahme aus Gewässern
wegen anhaltender Trockenheit verboten
Ausgenommen sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Das Verbot gilt auch für Eigentümer und Anlieger, deren Grundstücke an Gewässer angrenzen.
Die anhaltende Trockenheit sorgt für niedrige Pegelstände in den Gewässern. Das noch vorhandene Wasser benötigt die Natur dringend selbst. Wer sich nicht an das Verbot hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, so dass Bußgelder verhängt werden.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Kreis-Homepage eingestellt.
Text: Odenwaldkreis

