Mann auf Parkbank mit Zeitung in der Hand
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Ordnungsamt

Gemeinsame Kontrollen beim 4. Aktionstag gegen Sozialkriminalität in Hessen 


Im Fokus der gemeinsamen Kontrollen standen Gaststätten und Spielhallen. Ziel der Maßnahmen war es, die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen und mögliche Verstöße festzustellen.

Im Zuge der Kontrollen stellten die Einsatzkräfte in einer Gaststätte an einem Geldspielgerät fest, dass die vorgeschriebenen Angaben zum Aufsteller nicht angebracht waren. Aufgrund dieses Verstoßes gegen die Gewerbeordnung wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In einer Spielhalle wurde zudem festgestellt, dass bei drei Geldspielgeräten die zulässige Aufstelldauer abgelaufen war. Der weitere Betrieb dieser Geräte ist nach den Vorgaben der Spielverordnung nicht zulässig. Auch in diesem Fall wird ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Erfreulich fiel die Bilanz im Bereich des Jugendschutzes aus: Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz wurden bei den durchgeführten Kontrollen nicht festgestellt.

Die gemeinsamen Kontrollen unterstreichen die Bedeutung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit bei der Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der konsequenten Ahndung festgestellter Verstöße.