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ERbacher Wiesenmarkt
Bewohnerparkplätze während des Erbacher Wiesenmarktes
Bewohner aus diesen Straßen, inklusive der Oberen Marktstraße und der Johann-Erhardt-Straße, die über keine eigenen Parkplätze verfügen, können unter Vorlage des Personalausweises einen Antrag zur Nutzung dieser ausgewiesenen Parkflächen stellen. Da es sich aber nur um eine eingeschränkte Anzahl von Parkplätzen handelt, besteht auch bei Erteilung eines Parkausweises kein Rechtsanspruch auf einen freien Parkplatz.
Die Anträge können ab dem 18. Juni 2026 unter persönlicher Vorsprache bis spätestens 16. Juli bei der Straßenverkehrsbehörde Erbach, Vereinshaus Erbach (Jahnstraße 31), gestellt werden.
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